In der allgemeinen Vorstellung ist die Rolle von Übersetzern und Linguisten in der Forensik klar definiert und die Filmwelt trägt immer wieder dazu bei, diese beruflichen Klischees zu verbreiten und zu festigen. Filme wie „Die Dolmetscherin“ oder „Der Übersetzer“ zeichnen ein Bild, das die breite Öffentlichkeit nur zu bereitwillig verinnerlicht. Doch Linguistik und Interkulturalität, aber auch Textwissenschaften im Allgemeinen bieten der Forensik ein viel breiteres Spektrum an Leistungen.
Alte Wege forensischer Linguistik sind obsolet geworden
Die Tätigkeit von Sprachmittlern beschränkt sich bei weitem nicht nur auf das Dolmetschen von Vernehmungen, die Übersetzung von Anklageschriften, Urteilen und Schriftsätzen.
Die klassische forensische Linguistik ihrerseits, die sich mit der Analyse von Regionalismen und Sprachgewohnheiten oder anderen quantifizierbaren und quantifizierenden Faktoren befasste, nutzt schon lange Computer-Tools und ist in Zeiten von KI immer weniger relevant.
Übersetzer mit fundierter textwissenschaftlicher Ausbildung bzw. zweisprachige Textwissenschaftler und Kulturmittler insbesondere können hingegen einen wertvollen Beitrag leisten. Die Verbindung von Interkulturalität und Textanalyse bzw. Textpsychologie liefert wesentlich wichtigere und aussagekräftigere Erkenntnisse, die für Ermittlungsbehörden und forensische Psychologen gleichermaßen über automatische Analysen nicht erzielt werden können.
Was Computer Aided Analysis nicht wissen kann – die zunehmend relevante Rolle von Textwissenschaftlern und Kulturmittlern
Das soziale Bildungsniveau eines ausländischen Straftäters ist nicht immer transparent. Sich hier auf quantitative Daten zu verlassen, um eine Sprachebene zu analysieren, ist wenig zielführend.
Im Gebrauch der Fremdsprache etwa verwenden Ausländer Schimpfwörter nachweislich anders, als sie es in ihrer Muttersprache tun würden. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass in der Fremdsprache die Hemmschwelle, sich ordinär auszudrücken, deutlich niedriger ist, als es in der Muttersprache der Fall wäre. Dies wiederum hat damit zu tun, dass die Muttersprache zusammen und gleichzeitig mit dem sozialen Kodex des Heimatlandes erlernt wird. Wird die Fremdsprache erst im Erwachsenenalter oder zumindest nach der Festigung der Sozialisierung erworben – und somit zu einem Zeitpunkt, in denen elterliche Verbote einer derben Ausdrucksweise nicht mehr greifen –, fällt es leichter, in diese Sprachebene zu verfallen, auch wenn sie im Mutterland nicht zum Sprachgebrauch der jeweiligen Person gehören würde.
Zudem wird die Verwendung von Umgangssprache auch in ihren schlimmsten Formen in einigen Fällen unbewusst, mehrheitlich aber bewusst, als Teil einer gelungenen Eingliederung und Integration betrachtet.
Des Weiteren darf nicht vergessen werde, dass die Wertigkeit von Schimpfwörtern und derber Sprache für Nicht-Muttersprachler nicht immer einfach einzuschätzen ist. Oft werden solche Ausdrücke als blasser, abstrakter und „weniger schlimm“ wahrgenommen als in der Muttersprache und entdramatisiert verwendet.
Dies ist nur ein Beispiel unter vielen.
Übersetzungen allein genügen nicht
Solche Phänomene können zum Beispiel im Falle einer Beleidigungsklage oder Drohung relevant sein. Übersetzungen im eigentlichen Sinn sind hier nutzlos, um den sozialen und Bildungsstatus eines Ausländers zu beurteilen und die Ernsthaftigkeit seiner Absichten zu beleuchten.
Übersetzungen nach dem Muttersprachlerprinzip können sogar extrem kontraproduktiv sein – erst recht, wenn sie von einem Übersetzer aus dem reinen „Rechtsfachbereich“ angefertigt werden.
Echte Zweisprachigkeit hingegen, in der beide (!) Sprachen auf muttersprachlichem Niveau beherrscht werden, ist in einem solchen Kontext sogar unerlässlich, was die Justizbehörden zu oft versäumen. Zu ihrer Entlastung sei allerdings angemerkt, dass Textwissenschaftler mit ausreichenden textpsychologischen Kenntnissen und dezidierten Skills und Interkulturalität nicht so leicht zu finden sind und die Überprüfung solcher Fähigkeiten für Ermittler sich schwierig gestalten kann. Es werden also Übersetzer und/oder Psychologen beauftragt, doch selbst diese interdisziplinäre Zusammenarbeit erweist sich als unzureichend und verfälschend, wenn der Hintergrund aus textlicher Ausbildung und perfekter Zweisprachigkeit nicht gegeben ist.
Wertigkeiten aufzeigen
In der schriftlichen Gutachterarbeit sind kommentierte Übersetzungen, die die Wertigkeit der Wortwahl und Satzstrukturen oder die Zweifel an dieser Wertigkeit verdeutlichen, unerlässlich.
In unterschiedlichen Ländern (auch eines gemeinsamen Sprachgebiets) hat Text andere Wertigkeiten und wird anders beigebracht. Nur ein perfekt zweisprachiger Textwissenschaftler, der die Textkultur beider Länder kennt, ist in der Lage, dies nutzbringend zu vermitteln. Sprachmittler und Fachleute für Interkulturalität sind als Gutachter in einem solchen Fall besser geeignet als Übersetzer im eigentlichen Sinn, die in ihrer Ausbildung oft nur das Übersetzen in die Muttersprache üben und dieses aus praktischer Sicht ohne den notwendigen textpsychologischen Aufbau lernen.
Textabsichten und Codes
Ist die Analyse versteckter Codes in Briefwechseln (dies ist in JVA und bei Ermittlungsbehörden oft relevant) oder Tagebüchern von Tätern und Opfern gefragt, wird die Textabsicht durch eine einfache Übersetzung nie ausreichend wiedergegeben, zumal das heutige Erlernen von Übersetzungsarbeit sich in keiner Weise mit der Textabsicht beschäftigt und die beruflichen Laufbahnen, die zum Tätigkeit des Übersetzers führen, mit Textlichkeit nichts zu tun haben. Fachübersetzer befassen sich hauptsächlich mit terminologischer Arbeit, Übersetzer von Rechtstexten haben oft eine ergänzende oder parallele juristische Ausbildung oder eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer Anwaltskanzlei, aber keinen textpsychologischen oder textanalytischen Hintergrund und aufgrund der eher trockenen und standardisierten Materie, mit der sie sich befassen, zuweilen wenig Textgespür und intuitives Erkennen von Inhalten zwischen den Zeilen.
Für die forensische Arbeit aber können tiefgründige Kenntnisse in Semiotik und Hermeneutik einen weit wertvolleren Beitrag leisten als eine juristische Ausbildung.
Übersetzer in anderen Fachbereichen sollen – so die heutige Vorstellung – sogar lernen, die Textabsicht zugunsten eines der Mentalität des Ziellandes gerechten Ergebnisses völlig zu ignorieren und zu beschneiden.
Probleme heutiger Textformen
Gerade in der Forensik ist der Verlust der Beurteilung von Text auf Papier ein zunehmendes Hindernis, das sich verfälschend auswirken kann. Die Verkürzung von Text etwa durch Messenger-Dienste raubt der forensischen Textwissenschaft einen Teil ihres Grundmaterials.
Computerbegrenzte Kommunikation erschwert ebenfalls diese auf Details angewiesene Arbeit: Da in einigen Ländern bzw. Kulturen die optische Struktur von Text eine grundlegende Rolle spielt und in erheblichem Maße Aufschluss über das soziale und das Bildungsniveau geben kann, muss der Textwissenschaftler aktiv entsprechendes Material beschaffen lassen, was nicht immer vermittelbar ist. Zu oft wird in diesem Zusammenhang auf graphologische Gutachten zurückgegriffen, die textlich aber keinen Aussagewert haben. Vielmehr müssen die Verinnerlichung von textuellen Konventionen, textkulturellen Normen und ihre Umsetzung bzw. ggfs. ihre Unkenntnis oder mangelhafte Umsetzung Gegenstand einer Analyse sein. Inwiefern für ein Gutachten der Rückgriff auf gezielt angefordertes Papiermaterial notwendig ist, kann nur der zweisprachige Textgutachter beurteilen und entscheiden.
Interkulturelle textpsychologische und textwissenschaftliche Analyse ist für Ermittlungs- und Justizbehörden, für forensische Psychologen und Mediatoren zu einem unentbehrlichen Beurteilungs- und Entscheidungsfaktor geworden. Dies ist für Sprach- und Kulturmittler und insbesondere für zweisprachige Textwissenschaftler eine ernst zu nehmenden Perspektive, die nicht ignoriert werden sollte.