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AGB

AGB

Ausgangstext: Anforderungen
Der als Übersetzungsvorlage gelieferte Ausgangstext muss vollständig und veröffentlichungsreif sein.
Es wird davon ausgegangen, dass der Ausgangstext so bearbeitet, redigiert und lektoriert wurde, dass er als einwandfrei gelten darf. Bei Texten, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, impliziert dies unter anderem, dass der Ausgangstext inhaltlich und formal den Vorgaben des Herausgebers/der veröffentlichenden Institution/des Verlags entspricht.

– Formal:
Es wird davon ausgegangen, dass der Ausgangstext vor Weitergabe zur Übersetzung bereits einem ggfs. vorhandenen Styleguide angepasst und diesbezüglich bereits lektoriert wurde. Das Anpassen des Ausgangstexts an einen Styleguide im Zuge der Übersetzung gehört nicht zum Auftragsumfang und wird nicht angeboten.
– Inhaltlich:
Die Prüfung der Richtigkeit der Angaben und der Inhalte des Ausgangstexts ist nicht Teil des Umfangs des Übersetzungsauftrags. Offensichtliche oder zufällig im Zuge der Übersetzungsarbeit entdeckte Ungereimtheiten, Ungenauigkeiten oder Fehler werden dem Auftraggeber zwar gemeldet, doch handelt es sich dabei um eine Gefälligkeit, aus der keine Verpflichtung zur Übernahme von Lektorataufgaben erwächst.

Recherchenumfang
Der übliche Recherchenumfang beinhaltet  folgende Leistungen:
– Recherche von Fachterminologie
– Recherchen zum historischen Kontext
– Recherchen zu Fachduktus und Zielgruppe
– inhaltliche Recherchen und Durchsicht von allgemein zugänglicher Fachliteratur in einem angemessen Umfang
– ggfs. Kontaktaufnahme mit relevanten Ansprechpartnern

Übersetzung von Zitaten aus Literatur und Fachliteratur
Müssen Zitate aus bekanntlich bereits übersetzten Werken in die Übersetzung eingefügt werden und kann dies nicht über online verfügbare Quellen gewährleistet werden, so dass Literatur hierzu käuflich erworben werden muss, sind die entsprechenden Kosten dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn diese 10% des Netto-Auftragswerts des Übersetzungsauftrags überschreiten. Des Weiteren setzt die Beschaffung von Literatur zu diesen Zwecken voraus, dass diese im Sinne der Projektdeadline zeitlich möglich und sinnvoll ist und dass der zum Auffinden der jeweiligen Zitate nötige quantitative Arbeitsaufwand vertretbar ist.

Übersetzung von Literaturangaben, Anmerkungen und Quellenverzeichnissen
Die Übersetzung eines Literaturverzeichnisses beinhaltet ausschließlich die Anpassung von Verlagsortsnamen und Standardbegriffen wie Hg. und ähnlichen Angaben.
Die Überprüfung, ob von einem in einem Quellenverzeichnis aufgeführten Buch eine Übersetzung in die Zielsprache existiert, und die Hinzufügung der entsprechenden bibliographischen Angaben in das jeweilige Verzeichnis oder in Fußnoten und Anmerkungen erfolgt nur gegen Aufpreis und muss gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.

Zusätzliche Kosten
Muss für ein Projekt zu einem sehr speziellen Thema Fachliteratur in einem größeren oder unverhältnismäßigen Umfang gekauft werden, sind diese Kosten teilweise oder ganz vom Kunden zu tragen. Dies wird vor Auftragserteilung erörtert und vereinbart.
Wünscht der Kunde eine Vier-Augen-Korrektur, so wird diese gesondert in Rechnung gestellt

Formanforderungen für die Übersetzung
Ist für die Übersetzungsarbeit die Anwendung bestimmter Richtlinien, etwa eines Styleguides, vom Auftraggeber geplant und vorgeschrieben, so ist dies bei der Anfrage anzugeben. Ein Angebot über den Übersetzungsauftrag kann erst nach Einsicht und ggfs. Besprechung des Styleguides unterbreitet werden.
Wird ein ggfs. vorhandener Styleguide erst bei Auftragserteilung ausgehändigt, kann er nicht berücksichtigt werden; dem Übersetzer steht in diesem Fall das Recht zu, die Vereinbarung für nichtig zu erklären und den Auftrag in vollem Umfang abzulehnen.

Anfrage und Angebot
Anfragen über potentielle Übersetzungsaufträge führen nur dann zur Unterbreitung eines Angebots, wenn bei der Anfrage der Ausgangstext zur Begutachtung zugesandt wird oder eine ausreichend ausführliche Beschreibung des Auftrags und seiner Besonderheiten gegeben wird, die dem Übersetzer die Möglichkeit gibt, die Spezifizität und den Schwierigkeitsgrad des Auftrags realistisch einzuschätzen. Ein bloßer Arbeitstitel stellt keine ausreichende Auftragsbeschreibung dar. Konnte der Ausgangstext nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, erfolgen Angebotsunterbreitung und Auftragsannahme nur unter Vorbehalt.

Abgabetermin und freie Kapazitäten
Die Einhaltung eines vereinbarten Abgabetermins sowie die Annahme eines bereits vereinbarten Auftrags setzt eine pünktliche Lieferung des Ausgangstextes voraus.
Verschiebt sich die Übermittlung des Ausgangstextes derart, dass dem Übersetzer nicht mehr zugemutet werden kann, die entsprechenden, für das Projekt notwendigen Kapazitäten weiterhin freizuhalten, etwa weil das Projekt sich mit einem anderen, bereits zugesagten Projekt überschneiden würde, so ist der Übersetzer an sein Versprechen, den Auftrag anzunehmen und die Übersetzung innerhalb einer bestimmten Frist zu liefern, nicht mehr gebunden. Kommt der Auftrag aus diesbezüglichem Verschulden des Auftraggebers nicht zustande, steht dem Übersetzer in diesem Fall für das erfolglose Freihalten von Kapazitäten eine Entschädigung in Höhe von 50% des Auftragswerts zu.

Rechnungsstellung und Zahlungsfristen
Besondere Formerfordernisse des Auftraggebers, die für die Rechnungsstellung relevant sind, sind vor Auftragserteilung mitzuteilen. Hierzu zählen Besonderheiten in Bezug auf Kostenrechnungsstellen, Überweisungsgebühren und andere AGB des Auftraggebers.
Rechnungen über Übersetzungsleistungen sind innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen. Anders lautenden Zahlungsbedingungen des Auftraggebers wird vorsorglich widersprochen, was der Auftragsgeber mit seiner Auftragserteilung anerkennt und bestätigt.